SCWw Aktuell

Richtlinie zur Vergabe von Fördergeldern an Leistungssegler des SCWw

                                                                                                                                                      

Der Verein bekennt sich in seiner Satzung zur Jugendförderung; im Bewußtsein, daß die Jugend die sportliche und die gesellschaftliche Zukunft des Vereins sichert, hat er

  • einer eigenen Jugendsatzung zugestimmt
  • der Jugend einen – nicht unerheblichen Etat (15 % der Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen) zugebilligt und darüber hinaus
  • eine Option für die Aufstockung dieses Betrags bis zum gleichen Volumen (weitere 15 %) ausgesprochen.

Spitzensportler fördern den Breitensport. Und wer Spitzensport fördert, trägt zur Bildung des (eigenen) Nachwuchses bei.

 

Der Verein stellt daher einen bestimmten Betrag zur Förderung von Leistungsseglern des SCWw zur Verfügung. An die Vergabe von Fördergeldern sind Bedingungen geknüpft:

  1. Gefördert werden Jugendliche oder Erwachsene in Ausbildung (d. h. mit Jugendstatus) gem. den Satzungsbestimmungen, die Mitglied des SCWw e. V. sind. Im Gegenzug soll der Verein als Sponsor wahrgenommen werden, insbesondere in den Medien und z. B. durch Tragen von SCWw-Emblemen (Beispiel: SCWw-Sweatshirt).
  2. Die Segler sollen jeweils einen aussagekräftigen Antrag (mit Angaben zu Regatten, Auflistung von Ausgaben und Nachweis des öffentlichen Auftritts mit SCWw-Emblemen) an den Vorstand stellen.
  3. (Nachträglich) Gefördert wird die Teilnahme an deutschen, europäischen oder Weltmeisterschaften und Olympiaden.
  4. Der Vorstand befindet - möglichst unbürokratisch - über die Vergabe der Fördergelder. Er ist nicht verpflichtet, die gesamten Fördergelder zu vergeben.

 

Zur Kenntnis der Mitgliederversammlung am 28.10.2001