Mit dieser Meldung erkenne ich die umseitige Haftungsausschluß-/Haftungsbegrenzungsklausel an.
Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung des in der Ausschreibung genannten Meldegeldes.

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Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel
Der Aufenthalt im Vereinsgelände und das Segeln erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Meldung zur
Regatta wird anerkannt, dass der Veranstalter den Regattateilnehmern oder Besuchern gegenüber für
von ihm verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit haftet.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle vom Veranstalter eingesetzten
Fahrzeuge, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten (z.B. DLRG), sowie für alle anderen Personen, denen
im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Davon ausgenommen bleiben Haftpflichtansprüche, für die im Rahmen des jeweiligen über den
Landessportbund/-verband bestehenden Sportversicherungsvertrages Deckungsschutz besteht.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
Die Regatta unterliegt den in den „Wettfahrtgelen Segeln“ festgelegten Regeln. Grundlegender Zweck
der Wettfahrten ist die Vermeidung der Berührung zwischen Booten.


Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die
Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen
oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder
die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des
Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.


Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das
Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisung des SCWw sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.


Mit der Teilnahme gewährt der Teilnehmer dem SCWw vorbehaltlos alle Rechte zur Veröffentlichung
seines Namens sowie alle Bildrechte an den von ihm, seinem Material oder seiner Land- und
Bootsmannschaft gemachten Bildern zur uneingeschränkten Veröffentlichung in Pressemitteilungen,
Zeitschriften, Broschüren, Plakaten oder anderen Druckwerken sowie allen elektronischen Medien zur
Veröffentlichung durch den SCWw oder Dritten. Er stellt den SCWw in jedem Fall von Ansprüchen
Dritter frei - es sei denn, der SCWw wurde vor Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form auf
eine Verweigerung dieser Rechte hingewiesen.